Auch Juden kennen Schmerzen


Wie gut, dass ein Kölner Landgericht die nicht medizinisch indizierte Beschneidung von Jungen als „Körperverletzung“ eingestuft hat. Seitdem können alle, denen religiöse Rituale aller Art schon immer ein Gräuel waren, insbesondere bei Juden und Moslems, ihren Ressentiments freie Bahn lassen – unter dem Deckmantel des Säkularismus und des Kinderschutzes. Ein besonders anschauliches Beispiel dafür lieferte gestern in der taz die Redakteurin Heide Oestreich.

Unter der harmlosen, aber provokanten Überschrift „Männer kennen keinen Schmerz“ argumentiert und polemisiert sie, in der Antwort auf den Kommentar eines taz-Kollegen, gegen eine ihrer Meinung nach „Schieflage“ in der religionspolitischen Debatte seit dem Kölner Urteil. Sie bezieht sich dabei auf die von allen Fraktionen des Bundestages bis auf die Linke mitgetragene, von nicht wenigen Grünen jedoch abgelehnte Absicht, die männliche Beschneidung durch ein Gesetz straffrei zu stellen.

Der Religionsfreiheit in der Abwägung mit dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit den Vorrang zu geben, nennt die Autorin einen „unglaublichen Vorgang“. Das ist schon fragwürdig genug. Denn eine solche Abwägung gleichrangiger, gleichwertiger Grundrechte nehmen fast täglich deutsche Gerichte und erst recht das Bundesverfassungsgericht vor. Das wird am Ende sicher auch diese Frage entscheiden.

Erst recht schief wird es jedoch, wenn die Kommentatorin dann auch noch die männliche Beschneidung mit der Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen vergleicht. Auch mit der Entfernung der Vorhaut bei jüdischen und muslimischen Kindern zum Zeichen ihres ewigen Bundes mit Jaweh/Allah werde den Jungen eine schwere Verletzung zugefügt, die zu Verwachsungen, dem Verlust des Penis oder gar zum Tod führen könne, mindestens aber zum Geschlechtsverkehr unter Schmerzen! Kein Schrecken ist hier schlimm genug, um ihn in die Waagschale zu werfen.

Natürlich kann man über die Sinnhaftigkeit althergebrachter, Jahrtausende alter religiöser Initiationsriten streiten und darüber, ob man das wehrlosen Kleinkinder heute noch zumuten darf. Aber dass eine von einem Arzt, nicht einem Hinterhof-Beschneider ausgeführte Zirkumszision in nennenswerter Zahl zu gravierenden Folgeschäden führt, behaupten kaum Mediziner und Urologen.

Auch im Kölner Fall, den das Gericht zum Anlass für seinen fragwürdigen Urteilsspruch nahm, war die Nachblutung ziemlich harmlos. Die Klinik, an die sich die Mutter des vierjährigen muslimischen Knaben deswegen gewandt hatte, meldete die notwendige Nachbehandlung nur deshalb der Polizei, weil die Mutter psychisch gestört und hilflos wirkte. Den Eingriff selber konnten die Richter nicht beanstanden und sprachen den Arzt auch deshalb frei. Gleichwohl sind solche Komplikationen nicht zu vernachlässigen.

„Menschenopfer“und Schutz religiöser Minderheiten

Man muss auch die Warnung der jüdischen Gemeinde, bei einem Beschneidungsverbot werde jüdisches Leben in Deutschland unmöglich, nicht ernst nehmen, wie viele Kritiker. Aber etwa das Kopftuchtragen muslimischer Mädchen zu verharmlosen und die vergleichsweise harmlose Entfernung von wenigen Zentimetern ziemlich unsensibler Haut am männlichen Geschlechtsteil als „partielles Menschenopfer“ zu verteufeln, ist schon abenteuerlich.

Muslimische Mädchen können – unter Androhung oft schwerer elterliches Strafen – das Kopftuch meist gerade nicht ohne weiteres ablegen. Sonst hätten wir darüber ja nicht seit Jahren eine intensive öffentliche Debatte. Sozialforscher und Psychologen sind sich längst einig, dass solche Formen psychischer Gewalt, die nicht einmal religiös begründet ist, mindestens einen so gefährlichen Eingriff in das Wohl des Kindes darstellen wie körperlicher Schmerz. Im Gegensatz zum beschnittenen Penis ist das Kopftuch zudem als Ausdruck der Züchtigung muslimischer Frauen und Mädchen jedermann sichtbar.

Und wenn die Autorin wie andere, die die männliche Beschneidung jetzt vehement ablehnen als sei sie ein riesiges, ungelöstes Problem, auf die Traumatisierung der Jungen abhebt: Werden christliche Babys bei der Taufe mit (kaltem) Weihwasser nicht auch traumatisiert…? Dieses Ritual als ebensolches Zeichen der Aufnahme in die Glaubensgemeinschaft ist im Übrigen nach kirchlichem Verständnis auch nie mehr rückgängig zu machen!

Worüber reden wir hier also? Über einen Brauch von vielleicht 100.000 Juden und 3 – 4 Millionen Moslems in Deutschland und deren Religionsfreiheit, zu der auch die Freiheit von Kindern gehören kann, in der Glaubensgemeinschaft ihrer Eltern, Freunde und Verwandten als gleichberechtigtes Mitglied aufzuwachsen? Über ihr Recht, als Religionsmündige oder Erwachsene selber später darüber zu entscheiden? Oder über das Verbot eines barbarischen Sitte, Geschlechtsorgane zu „zerschneiden“?

Nein. Hinter dem Schleier des vermeintlichen körperlichen Schutzes von Kindern geht es in Wahrheit um den Schutz religiöser Minderheiten. In diesem Fall insbesondere der jüdischen, die in Deutschland schon einmal fürchterlich ihrer Rechte beraubt und am Ende psychisch, kulturell und körperlich vernichtet wurde.

Nichts weniger als das ist die entscheidende Frage. Deshalb sind die wenigen verbliebenen und zugewanderten Juden hierzulande aus gutem Grund durch das Kölner Urteil und die folgende, teils krude Debatte so sehr sensibilisiert, und manche Politiker gottlob mittlerweile auch. Um die Muslime geht es weniger, obwohl das Kölner Urteil sich auf die Beschneidung eines muslimischen Jungen bezog. Der Autorin wohl auch nicht.

Denn sie bekennt sich als Verfechterin des Kopftuchs. Und als Verteidigerin des sensiblen Mannes, nicht zuletzt des schwulen. Homosexuelle in den USA hielten „vor allem nach Unbeschnittenen Ausschau“. Viel Erfolg, kann man da nur wünschen. 75 Prozent der Amerikaner sind nämlich schätzungsweise beschnitten – aus hygienischen, nicht religiösen Gründen. Ist die amerikanische Gesellschaft deshalb so gestört?